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   BSG, 16.10.1968 - 3 RK 8/65   

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https://dejure.org/1968,11406
BSG, 16.10.1968 - 3 RK 8/65 (https://dejure.org/1968,11406)
BSG, Entscheidung vom 16.10.1968 - 3 RK 8/65 (https://dejure.org/1968,11406)
BSG, Entscheidung vom 16. Oktober 1968 - 3 RK 8/65 (https://dejure.org/1968,11406)
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Wird zitiert von ... (9)

  • BSG, 27.06.2012 - B 12 KR 11/10 R

    Krankenversicherung - Krankenkassenwahl - Mitgliedsbescheinigung einer

    Jedenfalls lag darin - auch aus der Sicht des die Mitgliedschaft Beantragenden - kein Verwaltungsakt über das Vorliegen der Versicherungspflicht, wenn es zur Aufnahme der vorgesehenen Beschäftigung nicht kam und die Kasse hiervon bei Abfassung des Schreibens keine Kenntnis hatte (BSG SozR 3-2200 § 306 Nr. 2 S 7; vgl auch BSG Urteil vom 16.10.1968 - 3 RK 8/65 - SGb 1969, 176, 178, insoweit in SozR Nr. 61 zu § 165 RVO nicht abgedruckt; zu einem Begrüßungsschreiben bei freiwilligem Beitritt zur Unfallversicherung vgl BSGE 23, 248, 251 = SozR Nr. 2 zu § 539 RVO aF) .
  • LSG Hamburg, 15.06.2015 - L 1 KR 122/13

    Rückkehr eines vormals Privatversicherten in die gesetzliche KV

    Jedenfalls lag darin - auch aus der Sicht des die Mitgliedschaft Beantragenden - kein Verwaltungsakt über das Vorliegen der Versicherungspflicht, wenn es zur Aufnahme der vorgesehenen Beschäftigung nicht kam und die Kasse hiervon bei Abfassung des Schreibens keine Kenntnis hatte (BSG SozR 3-2200 § 306 Nr. 2 S 7; vgl auch BSG Urteil vom 16.10.1968 - 3 RK 8/65 - SGb 1969, 176, 178, insoweit in SozR Nr. 61 zu § 165 RVO nicht abgedruckt; zu einem Begrüßungsschreiben bei freiwilligem Beitritt zur Unfallversicherung vgl BSGE 23, 248, 251 = SozR Nr. 2 zu § 539 RVO aF).
  • LSG Hessen, 29.04.2010 - L 8 KR 154/09

    Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen

    Auch wenn die gesetzlichen Krankenversicherungen untereinander in Konkurrenz stehen, so kann dies keinen Einfluss auf den objektiv zu bestimmenden Erklärungsinhalt der "Mitgliedsbescheinigung" und eines darauf angepassten Begleitschreibens einer gesetzlichen Krankenversicherung haben (so ähnlich für ein Begrüßungsschreiben: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Januar 2007, Az.: L 16 KR 227/06 mit zutreffendem Hinweis, dass die Urteile des BSG vom 21.05.1996 - 12 RK 67/94, 16.10.1968 - 3 RK 8/65 und vom 19.06.2001 - B 12 KR 37/00 R für diesen Fragenkreis nicht einschlägig sind).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2006 - L 5 B 41/06

    Krankenversicherung

    Zwar hat das BSG hat in einem Begrüßungsschreiben einer Ersatzkasse an einen vermeintlichen, in Wirklichkeit aber nicht Versicherungspflichtigen nicht die Regelung eines Einzelfalles und damit keinen Verwaltungsakt gesehen (BSG Urteil vom 16.10.1968, 3 RK 8/65, SozR Nr. 61 zu § 165 RVO = SGb 1969, 176).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2007 - L 16 KR 227/06

    Krankenversicherung

    Dieses Urteil und gleichermaßen das vorangegangene Urteil des BSG vom 16.10.68 (3 RK 8/65 = SozR Nr. 61 zu § 165 RVO = USK 68 107) wie auch das ihm nachfolgende Urteil vom 19.6.01 (B 12 KR 37/00 R = SozR 3-2500 § 9 Nr. 3) sind hier indes nicht einschlägig.
  • LSG Thüringen, 16.12.2014 - L 6 KR 1331/12
    Das Bundessozialgericht sieht in dem Begrüßungsschreiben einer Ersatzkasse an einen vermeintlichen, in Wirklichkeit aber nicht Versicherungspflichtigen nicht die Regelung eines Einzelfalles und damit keinen Verwaltungsakt (vgl. Urteile vom 4. September 2013 - Az.: B 12 KR 13/11 R und vom 21. Mai 1996 - Az.: 12 RK 67/94 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 16. Oktober 1968 - Az.: 3 RK 8/65, alle nach juris).
  • BSG, 01.02.1983 - 3 RK 27/81

    Erstattung von Krankenhilfekosten durch AOK oder BKK; Nichtentstehung des

    Frühere Ausführungen des Senats dahin, daß Feststellungen darüber, ob die Arbeitsunfähigkeit von Anfang an bestanden habe, noch Innerhalb angemessener Zeit im Nachhinein getroffen werden könnten (vgl. die Urteile des Bundessozialgerichts -BSG-: vom 16. Oktober 1968 - 3 RK 8/65 - SozR Nr. 61 zu § 165 RVO; vom 10. November 1970 - 3 RK 94/67 - SozR Nr. 63 zu § 165 RVO; vom 4. Oktober 1973 - 3 RK 34/72 - SozR Nr. 75; vom 19. Dezember 1978 - 3 RK 82/76 - SozR 2200 Nr. 33 zu § 165 RVO) stehen dem nicht entgegen; sie enthalten keinen Hinweis auf eine entsprechende rechtliche Verpflichtung.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.02.2017 - L 1 KR 18/17
    Wie bereits das Sozialgericht ausgeführt hat, handelt es sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) beim Schreiben einer Krankenkasse, mit dem dem Mitglied der Beginn seiner Mitgliedschaft mitgeteilt wird (Begrüßungsschreiben), nicht um einen Verwaltungsakt, mit dem die Versicherungspflicht festgestellt wird (BSG, Urteil vom 21. Mai 1996 - 12 RK 67/94 -, SozR 3-2200 § 306 Nr. 2 juris-Rdnr. 21 mit Bezugnahme auf Urt. vom 16.10.1968 - 3 RK 8/65 = SozR Nr. 61 zu § 165 RVO).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.12.2012 - L 11 KR 4153/11
    Das Begrüßungsschreiben vom 12.02.2009 selbst, welches keine verbindliche Regelung und damit keine Verfügung enthält, stellt ebenso wie eine Mitgliedsbescheinigung nach der Rechtsprechung des BSG keinen Verwaltungsakt dar (BSG 16.10.1968, 3 RK 8/65, SozR Nr. 61 zu § 165 RVO; BSG 21.05.1996, 12 RK 67/94, SozR 3-2200 § 306 Nr. 2; BSG 27.06.2012, B 12 KR 11/10 R, SozR 4-2500 § 175 Nr. 4).
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